Satzung

§ 1

  1. Nach der Eintragung ins Vereinsregister führt der Verband den Namen „Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.“.
  2.  Der Sitz des Verbandes ist Neubrandenburg.
  3.  Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2

Grundprinzipien der Arbeitsweise

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“.
  2. Der Verband arbeitet unabhängig. Er ist überparteilich und überkonfessionell. Er setzt sich für die Wahrung der Menschenrechte ein. Gewaltlosigkeit und Ausländerfreundlichkeit sind ihm eigen.
  3. Der Verband ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4. Mittel des Verbandes dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.

§ 3

Selbstverständnis

  1. Der Verband versteht sich als Dachverband des frauen- und gleichstellungspolitischen Basisnetzwerkes in Mecklenburg-Vorpommern. Er bündelt Frauen- und Gleichstellungsinteressen mit dem Ziel, die Vereinzelung der Mitgliedsverbände zu überwinden, die gegenseitige Information zu verbessern und Gleichstellungszielen in der Öffentlichkeit, Wirtschaft und Politik ein stärkeres Gewicht zu verleihen.
  2. Der Verband setzt sich unter Bezugnahme auf Artikel 3 des Grundgesetzes und unter Wahrung der Eigenständigkeit und Verschiedenheit der Mitglieder für die Gleichstellung und gleichwertige Betrachtung der Geschlechter ein, um die geschlechterbedingten Diskriminierungen und Benachteiligungen in allen gesellschaftlichen und privaten Lebensbereichen zu beseitigen.
  3. Der Verband vertritt diesbezüglich die Interessen der Mitglieder gegenüber dem Parlament, der Regierung und Verwaltung sowie gesellschaftlich relevanten Gruppen.
  4. Der Verband gibt sich die Aufgabe, das frauen- und gleichstellungspolitische Bewusstsein zu stärken und mehr Frauen zu politischer Tätigkeit und zur Übernahme von Führungspositionen zu motivieren.
  5. Der Verband nimmt internationale Kontakte zur Gleichstellung der Geschlechter wahr und beteiligt sich an Aktivitäten zur Beseitigung der Frauendiskriminierung.

… dies ist nur ein Auszug aus der Satzung. Die vollständige Satzung des Landesfrauenrat M-V steht Ihnen im folgenden Abschnitt als PDF zur Verfügung.

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